Kontakt  
Information
Bildgalerie   Bildgalerie   Bildgalerie
Bankverbindung
Du oder Sie
Partner
Gästebuch
 

Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

Sehr geehrter Reisender,
bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Bestimmungen durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen – nachstehend „Reisender“ genannt – und uns, der Firma bikerguide24, Inhaber: Ulrich Wurzbacher, Kugelacker 51, 07973 Greiz – nachstehend bikerguide24 genannt – zustande kommt.

1. Abschluß des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung , die mündlich, schriftlich oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Reisende bikerguide24 den Abschluß eines Reisevertrages auf der Grundlage der konkreten Reisebeschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage (Reiseprospekt, Sonderangebot) verbindlich an.

1.2. Der Reisevertrag kommt mit der telefonischen, schriftlichen, per Fax, per E-Mail oder online übermittelten Buchungsbestätigung von bikerguide24 an den Reisenden zustande. Bei telefonischen Buchungen oder Buchungen über ein vermittelndes Reisebüro erhält der Reisende unverzüglich eine Buchungsbestätigung in Schrift- oder Textform übermittelt.


1.3. Weicht die Anmeldebestätigung von bikerguide24 von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von bikerguide24 vor, an das diese 10 Tage ab Datum der Anmeldebestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dieses durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder Reiseantritt annimmt.

1.4. Bei der Anmeldung mehrerer Reisender durch einen einzelnen Reisenden hat der Anmeldende für die Verpflichtungen aller mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag einzustehen, soweit der diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung im Anmeldeformular übernommen hat.

2. Leistungen
2.1. Die Leistungsverpflichtung von bikerguide24 ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

2.2. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von bikerguide24 nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von bikerguide24 hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

2.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder Internetinformationen von Leistungsträgern oder Partnern von bikerguide24, die nicht von bikerguide24 herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für bikerguide24 nicht verbindlich.

3. Anzahlung und Restzahlung
3.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 40,00 EUR.

3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben und im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.3. Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich ausgehändigt.

3.4. Soweit bikerguide24 zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
3.5. Erfolgen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht fristgemäß, kann bikerguide24 nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 7. belasten.

3.6. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Notwendige Änderungen an der Fahrtstrecke und Reiseabläufe können den Reiseablauf verändern.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 bikerguide24 ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.4 bikerguide24 behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen – oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person oder pro Sitzplatz auf deren Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate liegen.

4.5 Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat bikerguide24 den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 15. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig.

5. Rücktritt durch bikerguide24
5.1. bikerguide24 kann bei bis 20 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. bikerguide24 ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn bikerguide24 in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Nimmt der Reisende nicht an einer Ersatzreise teil, erhält er an bikerguide24 bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.

5.2. Bikescout24 kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt bikerguide24, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; bikerguide24 muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen von bikerguide24 (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von bikerguide24 wahrzunehmen. Sollte bikerguide24 oder anderen Reisenden durch das Fehlverhalten eines Teilnehmers ein Schaden entstehen, so behält sich bikerguide24 die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

6. Rücktritt durch den Reisenden

Umbuchung
6.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung, die schriftlich erfolgen
sollte, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei bikerguide24.

6.2. bikerguide24 steht in jedem Fall des Rücktritts folgende pauschale Entschädigung zu, bei deren Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:

bis 90 Tage vor Reiseantritt mindestens 30,00 EUR,
vom 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt 15 %, mindestens 30,00 EUR
vom 59. bis 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
vom 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 95 %

6.3. Dem Reisenden ist es gestattet, bikerguide24 nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

6.4. bikerguide24 kann, abweichend von den vorstehenden Pauschalen, im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung fordern. In diesem Fall ist bikerguide24 verpflichtet, diese dem Reisenden im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.

6.5. Für Umbuchungen (Änderungen von Reisebeginn, Reiseende, Reisedauer, Abflugs- bzw. Abfahrtsort, Zielflughafen, Hotel, Ausgangs- und Zielhafen, Verpflegungs- oder Unterbringungsart, Fahrzeugtyp oder -ausstattung bei Mietwagen oder Campmobilen) von seitens des Reisenden, die nach Vertragsschluss erfolgen, wird jeweils bis zum Zeitpunkt der ersten Staffel der vorstehend angegebenen Stornopauschalen der einzelnen Reisearten eine Kostenpauschale von € 26,- DM pro Person erhoben.

6.6. Umbuchungswünsche, die später als die jeweilige Frist vor Reisebeginn bei bikerguide24 eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.7. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. bikerguide kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der Firma bikerguide24 als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6.8. Im Falle des Rücktritts kann bikerguide24 vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von bikerguide24 zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Bikersout24 bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an bikerguide24 zurückerstattet worden sind.

8. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden
8.1. Die sich aus §§ 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit bikerguide24 dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der von bikerguide24 beauftragten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der örtlichen Reiseleitung wird der Reisende spätestens bei Reiseantritt unterrichtet.

8.2. Ist von bikerguide24 keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, bikerguide24 direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit bikerguide24 kann unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen werden.

8.3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.

8.4. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.

8.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, bikerguide24 erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn bikerguide24 bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von bikerguide24 oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrags durch den Reisenden, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den §§ 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des § 651 j BGB bleibt hiervon unberührt.

8.6. Die gesetzliche Obliegenheit des Reisenden nach §§ 651 g Abs. 1 BGB, Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit bikerguide24 abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert und erweitert:
a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von bikerguide24 erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reisende innerhalb eines Monates nach den vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber bikerguide24 geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber bikerguide24 nur nach Reisende und nur unter nachstehenden Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
c) Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
d) Die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist bleiben durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

9. Mitwirkungspflicht
Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, insbesondere alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten.
Die Reise mit dem Motorrad trägt nicht den Charakter einer üblichen Pauschalreise. Der Reiseverlauf ist nicht vorhersehbar und vorplanbar daher rechnet Bikcerscout24 mit dem Verständnis der Reiseteilnehmer bei etwa notwendigen Änderungen.

10. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Der Reisende informiert sich über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind.

10.2. Der Reisende ist zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich bikerguide24 ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. bikerguide24 haftet auch dann, wenn sie im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass bikerguide24 die Verzögerung zu vertreten hat.

10.3. Soweit aus den genannten Vorschriften dem Reisenden Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn bikerguide24 seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihr zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des Reisenden im Falle eines schuldhaften Verhaltens von bikerguide24 bleiben unberührt.

11. Haftung
11.1. bikerguide24 haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a). die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b). die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
c). die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern bikerguide24 nicht gem. Ziff. 4 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektbeschreibung erklärt hat.
d). die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen.

11.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt bikerguide24 insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reisebeschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist.

11.3. bikerguide24 haftet nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.
Jeder Reisende sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt mit dem Abschluß des Reisevertrages, dass er an der Tour auf eigene Gefahr mit seinem Motorrad teilnimmt. Die Motorräder müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein. Es gelten die Regeln und Gesetze der StVO und STVZO, sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der Reisende ist für die Einhaltung der StVO und StVZO selbst verantwortlich und sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorradschutzkleidung teilzunehmen und dass er/sie bei guter gesundheitlicher Verfassung ist und für die persönliche Vorbereitung des Motorrades selbst Sorge trägt. bikerguide24 erteilt gern nützliche Tipps wie der Reisende sein Motorrad , das Reisegepäck und sich selbst vorbereiten kann.

Der Reisende erklärt mit Abschluß des Reisevertrages, dass er an der Tour auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko teilnimmt und im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für alle Sach – und Personenschäden haftet, die er Mitreisenden oder Dritten zufügt.

Der Reisende übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen -, Sach – und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Die Geltendmachung von Personen – oder Sachschäden gegenüber bikerguide24, seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Tour betrauten Tourleitern, Helfern, Beauftragten, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Tour entstehen und durch den Reisenden verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Dieser Verzicht gilt auch auf die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen der Reisenden erklärt. Der Reisende stellt bikerguide24 und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden.

12. Haftungsbeschränkung
12.1. Die vertragliche Haftung von bikerguide24 für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) bikerguide24 für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


12.2. bikerguide24 haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

12.3. Soweit Einzelleistungen (Flüge, Hotelunterkünfte, Mietwagen, Campmobile) ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind und nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB nicht der Anschein erweckt wird, dass bikerguide24 solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringt, ist bikerguide24 nur Vermittler und haftet nur für die Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht jedoch für die vermittelte Leistung selbst.

13. Verjährung, Abtretungsverbot
13.1. Ansprüche des Reisenden gegenüber bikerguide24, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und bikerguide24 Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder bikerguide24 die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13.2. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossenen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

14. Versicherungen
bikerguide empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und eines Schutzbriefes sowie sämtlicher für die Reise benötigter Versicherungen, einschließlich einer Auslandskrankenversicherung.

15. Foto- und Videoerklärung
Der Reisende ist einverstanden, das bikerguide24 die auf der Tour gemachten Foto- und Videoaufnahmen für Werbezwecke verwendet kann. Eventuell bestehende Urheberrechte am Bild werden durch den Reisenden nicht geltend gemacht.

16. Gerichtsstand, Sonstiges
16.1. Der Reisende kann bikerguide24 nur an seinem Sitz verklagen.

16.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen bikerguide24 und Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.3. Für Klagen von bikerguide24 gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von bikerguide24 maßgebend.

16.4. bikerguide24 behält sich das Recht vor, Druckfehler in Prospekten, Informationsblättern sowie im Internet jederzeit zu korrigieren.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

© Diese Reisebedingungen sind urheberechtlich geschützt. Rechtsanwältin Noreen Loepke, Plauen & bikerguide24, 2005

Reiseveranstalter ist:
bikerguide24, Inhaber: Ulrich Wurzbacher
Kugelacker 51, 07979 Greiz
Tel. +49 (0) 36 61 – 23 68
Fax: +49 (0) 36 61 – 68 71 57
e-mail: info@bikerguide24.com

Reiseberichte
Photogalerie  
Motorräder  
Versicherungen
Anmeldung  
Termine
Tourenangebot
News
Wir über uns