Allgemeine
Reisebedingungen (ARB)
Sehr geehrter Reisender,
bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Bestimmungen
durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt
des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen
Ihnen – nachstehend „Reisender“
genannt – und uns, der Firma bikerguide24,
Inhaber: Ulrich Wurzbacher, Kugelacker 51, 07973
Greiz – nachstehend bikerguide24 genannt –
zustande kommt.
1. Abschluß
des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung
, die mündlich, schriftlich oder über
das Internet erfolgen kann, bietet der Reisende
bikerguide24 den Abschluß eines Reisevertrages
auf der Grundlage der konkreten Reisebeschreibung
und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage
(Reiseprospekt, Sonderangebot) verbindlich an.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der telefonischen,
schriftlichen, per Fax, per E-Mail oder online übermittelten
Buchungsbestätigung von bikerguide24 an den
Reisenden zustande. Bei telefonischen Buchungen
oder Buchungen über ein vermittelndes Reisebüro
erhält der Reisende unverzüglich eine
Buchungsbestätigung in Schrift- oder Textform
übermittelt.
1.3. Weicht die Anmeldebestätigung
von bikerguide24 von der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot von bikerguide24 vor, an das diese
10 Tage ab Datum der Anmeldebestätigung gebunden
ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dieses
durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung
oder Reiseantritt annimmt.
1.4. Bei der Anmeldung mehrerer Reisender durch
einen einzelnen Reisenden hat der Anmeldende für
die Verpflichtungen aller mitangemeldeten Reisenden
aus dem Reisevertrag einzustehen, soweit der diese
Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte
Erklärung im Anmeldeformular übernommen
hat.
2. Leistungen
2.1. Die Leistungsverpflichtung
von bikerguide24 ergibt sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung
mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen
Prospekt unter Maßgabe sämtlicher, im
Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften)
und Reisebüros sind von bikerguide24 nicht
bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder
Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung
oder die Buchungsbestätigung von bikerguide24
hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder
den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler
Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder
Internetinformationen von Leistungsträgern
oder Partnern von bikerguide24, die nicht von bikerguide24
herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche
diesbezügliche Vereinbarung für bikerguide24
nicht verbindlich.
3. Anzahlung
und Restzahlung
3.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung
des Sicherungsscheines gemäß § 651
k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den
Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit
im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20
% des Reisepreises, mindestens jedoch 40,00 EUR.
3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein
übergeben und im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin
vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig,
wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den
in Ziffer 5 genannten Gründen abgesagt werden
kann.
3.3. Die Reiseunterlagen erhält der Reisende
nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises
unverzüglich ausgehändigt.
3.4. Soweit bikerguide24 zur Erbringung der Reiseleistung
bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige
Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisenden
auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
3.5. Erfolgen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht
fristgemäß, kann bikerguide24 nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und
den Reisenden mit Rücktrittskosten nach Ziffer
7. belasten.
3.6. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden,
schließt sie keine Übernachtung ein und
übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so
darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung
eines Sicherungsscheins verlangt werden.
4. Leistungs-
und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig
werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Notwendige
Änderungen an der Fahrtstrecke und Reiseabläufe
können den Reiseablauf verändern.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsrechte bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.
4.3 bikerguide24 ist verpflichtet, den Reisenden
über Leistungsänderungen oder –abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.4 bikerguide24 behält sich vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen
– oder Flughafengebühren, oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern,
wie sich deren Erhöhung pro Person oder pro
Sitzplatz auf deren Reisepreis auswirkt, sofern
zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 3 Monate liegen.
4.5 Im Falle der nachträglichen Änderung
des Reisepreises oder einer Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung hat bikerguide24 den
Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu
setzen. Preiserhöhungen ab dem 15. Tag vor
Reiseantritt sind nicht zulässig.
5. Rücktritt
durch bikerguide24
5.1. bikerguide24 kann bei bis 20 Tage vor Reisebeginn
bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung
genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag
zurücktreten. bikerguide24 ist verpflichtet,
dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise
unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,
dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird. Der Reisende kann
bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn bikerguide24
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
Nimmt der Reisende nicht an einer Ersatzreise teil,
erhält er an bikerguide24 bereits geleistete
Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.
5.2. Bikescout24 kann den Vertrag nach Reisebeginn
kündigen, wenn der Reisende die Durchführung
des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
bikerguide24, so behält er den Anspruch auf
den Gesamtpreis; bikerguide24 muss sich jedoch den
Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen
Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich
der ihr eventuell von den Leistungsträgern
gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen
Bevollmächtigen von bikerguide24 (Agentur,
Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt,
die Rechte von bikerguide24 wahrzunehmen. Sollte
bikerguide24 oder anderen Reisenden durch das Fehlverhalten
eines Teilnehmers ein Schaden entstehen, so behält
sich bikerguide24 die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
vor.
6. Rücktritt
durch den Reisenden
Umbuchung
6.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit
durch Erklärung, die schriftlich erfolgen
sollte, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend
ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei bikerguide24.
6.2. bikerguide24 steht in jedem Fall des Rücktritts
folgende pauschale Entschädigung zu, bei deren
Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwertung von Reiseleistungen
berücksichtigt sind:
bis 90 Tage vor Reiseantritt mindestens 30,00 EUR,
vom 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt 15 %, mindestens
30,00 EUR
vom 59. bis 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
vom 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 95 %
6.3. Dem Reisenden ist es gestattet,
bikerguide24 nachzuweisen, dass ihr tatsächlich
keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend
gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem
Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich
angefallenen Kosten verpflichtet.
6.4. bikerguide24 kann, abweichend von den vorstehenden
Pauschalen, im Einzelfall eine höhere, konkrete
Entschädigung fordern. In diesem Fall ist bikerguide24
verpflichtet, diese dem Reisenden im Einzelnen zu
beziffern und zu belegen.
6.5. Für Umbuchungen (Änderungen von Reisebeginn,
Reiseende, Reisedauer, Abflugs- bzw. Abfahrtsort,
Zielflughafen, Hotel, Ausgangs- und Zielhafen, Verpflegungs-
oder Unterbringungsart, Fahrzeugtyp oder -ausstattung
bei Mietwagen oder Campmobilen) von seitens des
Reisenden, die nach Vertragsschluss erfolgen, wird
jeweils bis zum Zeitpunkt der ersten Staffel der
vorstehend angegebenen Stornopauschalen der einzelnen
Reisearten eine Kostenpauschale von € 26,-
DM pro Person erhoben.
6.6. Umbuchungswünsche, die später als
die jeweilige Frist vor Reisebeginn bei bikerguide24
eingehen, können, sofern ihre Erfüllung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
des Reisenden vom Reisevertrag zu den vorstehenden
Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.7. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen,
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. bikerguide
kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften
er und der Reisende der Firma bikerguide24 als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.8. Im Falle des Rücktritts kann bikerguide24
vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten
verlangen.
7. Nicht
in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder
aus anderen, nicht von bikerguide24 zu vertretenden
Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein
Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
Bikersout24 bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte
Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie
von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich
an bikerguide24 zurückerstattet worden sind.
8. Obliegenheiten
des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden
8.1. Die sich aus §§ 651 d Abs. 2 BGB
ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist
bei Reisen mit bikerguide24 dahingehend konkretisiert,
dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende
Mängel unverzüglich der von bikerguide24
beauftragten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der örtlichen
Reiseleitung wird der Reisende spätestens bei
Reiseantritt unterrichtet.
8.2. Ist von bikerguide24 keine Reiseleitung eingesetzt
und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht
geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, bikerguide24
direkt unverzüglich Nachricht über die
Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.
Der Kontakt mit bikerguide24 kann unter der in den
Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen
werden.
8.3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur
dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige
unverschuldet unterbleibt.
8.4. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen
unverzüglich den Beförderungsunternehmen
anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von
Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen
ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung
verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines
Anspruchsverlustes.
8.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich
beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag
kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise
infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, bikerguide24
erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung
ist erst zulässig, wenn bikerguide24 bzw. seine
Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur)
eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemessene
Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu
leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht,
wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von bikerguide24
oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt
wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige
Kündigung des Reisevertrags durch den Reisenden,
so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung
nach den §§ 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB.
Die Vorschrift des § 651 j BGB bleibt hiervon
unberührt.
8.6. Die gesetzliche Obliegenheit des Reisenden
nach §§ 651 g Abs. 1 BGB, Ansprüche
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit bikerguide24
abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert
und erweitert:
a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang
mit dem Reisevertrag bzw. den von bikerguide24 erbrachten
Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
hat der Reisende innerhalb eines Monates nach den
vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber
bikerguide24 geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber
bikerguide24 nur nach Reisende und nur unter nachstehenden
Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung
wird dringend empfohlen.
c) Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
d) Die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist
bleiben durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
9. Mitwirkungspflicht
Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der
Reisende verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, insbesondere alles Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und evtl. entstehende Schäden gering zu halten.
Die Reise mit dem Motorrad trägt nicht den
Charakter einer üblichen Pauschalreise. Der
Reiseverlauf ist nicht vorhersehbar und vorplanbar
daher rechnet Bikcerscout24 mit dem Verständnis
der Reiseteilnehmer bei etwa notwendigen Änderungen.
10. Pass-,
Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Der Reisende informiert sich über die
obigen Bestimmungen, die für das jeweilige
Reiseland gültig sind.
10.2. Der Reisende ist zur Einhaltung dieser Bestimmungen
selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich bikerguide24
ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa,
Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. bikerguide24
haftet auch dann, wenn sie im Einzelfall die Beschaffung
übernommen hat, nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, es
sei denn, dass bikerguide24 die Verzögerung
zu vertreten hat.
10.3. Soweit aus den genannten Vorschriften dem
Reisenden Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme
an der Reise verhindern oder beeinträchtigen,
so berechtigt ihn dies nicht zum kostenfreien Rücktritt
vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn bikerguide24
seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage
ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von
ihr zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des
Reisenden im Falle eines schuldhaften Verhaltens
von bikerguide24 bleiben unberührt.
11. Haftung
11.1. bikerguide24 haftet
im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
a). die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b). die sorgfältige Auswahl und die Überwachung
des Leistungsträgers;
c). die Richtigkeit der Beschreibung aller in den
Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern bikerguide24
nicht gem. Ziff. 4 vor Vertragsschluß eine
Änderung der Prospektbeschreibung erklärt
hat.
d). die ordnungsgemäße Erbringung der
Reiseleistungen.
11.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich
zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr
erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt
bikerguide24 insoweit Fremdleistungen, sofern er
in der Reisebeschreibung und in der Reisebestätigung
ausdrücklich darauf hinweist.
11.3. bikerguide24 haftet nicht für die Erbringung
der Beförderungsleistung selbst.
Jeder Reisende sichert zu, Inhaber einer gültigen
Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt mit dem Abschluß
des Reisevertrages, dass er an der Tour auf eigene
Gefahr mit seinem Motorrad teilnimmt. Die Motorräder
müssen für den öffentlichen Straßenverkehr
zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein. Es
gelten die Regeln und Gesetze der StVO und STVZO,
sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht-
und Fahrzeugversicherung. Der Reisende ist für
die Einhaltung der StVO und StVZO selbst verantwortlich
und sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer
Motorradschutzkleidung teilzunehmen und dass er/sie
bei guter gesundheitlicher Verfassung ist und für
die persönliche Vorbereitung des Motorrades
selbst Sorge trägt. bikerguide24 erteilt gern
nützliche Tipps wie der Reisende sein Motorrad
, das Reisegepäck und sich selbst vorbereiten
kann.
Der Reisende erklärt mit Abschluß
des Reisevertrages, dass er an der Tour auf eigene
Verantwortung und eigenes Risiko teilnimmt und im
Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für alle
Sach – und Personenschäden haftet, die
er Mitreisenden oder Dritten zufügt.
Der Reisende übernimmt die
zivil- und strafrechtliche Verantwortung für
alle von ihm eventuell verursachten Schäden
(z.B. Personen -, Sach – und Folgeschäden)
und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz.
Die Geltendmachung von Personen – oder Sachschäden
gegenüber bikerguide24, seinen Mitarbeitern
sowie gegenüber allen mit der Tour betrauten
Tourleitern, Helfern, Beauftragten, die im Zusammenhang
mit einem schädigenden Ereignis während
der gebuchten Tour entstehen und durch den Reisenden
verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Dieser Verzicht
gilt auch auf die Angehörigen und unterhaltsberechtigten
Personen der Reisenden erklärt. Der Reisende
stellt bikerguide24 und seine Mitarbeiter ferner
von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang
mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten
Schadensereignis geltend gemacht werden.
12. Haftungsbeschränkung
12.1. Die vertragliche Haftung von bikerguide24
für Schäden, die nicht Körperschäden
sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-,
neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
b) bikerguide24 für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
12.2. bikerguide24 haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)
und die in der allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden.
12.3. Soweit Einzelleistungen (Flüge, Hotelunterkünfte,
Mietwagen, Campmobile) ausdrücklich als vermittelte
Fremdleistungen gekennzeichnet sind und nach den
Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB nicht
der Anschein erweckt wird, dass bikerguide24 solche
Leistungen in eigener Verantwortung erbringt, ist
bikerguide24 nur Vermittler und haftet nur für
die Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht jedoch
für die vermittelte Leistung selbst.
13. Verjährung,
Abtretungsverbot
13.1. Ansprüche des Reisenden
gegenüber bikerguide24, gleich aus welchem
Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche
des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren
nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen
Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden
und bikerguide24 Verhandlungen über geltend
gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt
bis der Reiseteilnehmer oder bikerguide24 die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
13.2. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisenden
aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund,
an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.
Ebenso ist ausgeschlossenen deren gerichtliche Geltendmachung
im eigenen Namen.
14. Versicherungen
bikerguide empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
und eines Schutzbriefes sowie sämtlicher für
die Reise benötigter Versicherungen, einschließlich
einer Auslandskrankenversicherung.
15. Foto- und Videoerklärung
Der Reisende ist einverstanden, das bikerguide24
die auf der Tour gemachten Foto- und Videoaufnahmen
für Werbezwecke verwendet kann. Eventuell bestehende
Urheberrechte am Bild werden durch den Reisenden
nicht geltend gemacht.
16. Gerichtsstand,
Sonstiges
16.1. Der Reisende kann bikerguide24
nur an seinem Sitz verklagen.
16.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis
zwischen bikerguide24 und Reisenden, die keinen
allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland
haben, findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
16.3. Für Klagen von bikerguide24 gegen den
Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
von bikerguide24 maßgebend.
16.4. bikerguide24 behält sich das Recht vor,
Druckfehler in Prospekten, Informationsblättern
sowie im Internet jederzeit zu korrigieren.
17. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
© Diese Reisebedingungen sind
urheberechtlich geschützt. Rechtsanwältin
Noreen Loepke, Plauen & bikerguide24, 2005
Reiseveranstalter ist:
bikerguide24, Inhaber: Ulrich Wurzbacher
Kugelacker 51, 07979 Greiz
Tel. +49 (0) 36 61 – 23 68
Fax: +49 (0) 36 61 – 68 71 57
e-mail: info@bikerguide24.com
|